Auszug - Beratung der Satzung für Straßenreinigung und Winterdienst für die Gemeinde Chorin
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Die Gemeinde Chorin hat eine gültige Straßenreinigungssatzung mit einer entsprechenden Zonierung (Einteilung der Straßen in entsprechende Reinigungszonen). Es hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund von Änderungswünschen aus den Ortsteilen, eine Überarbeitung der Zonierung angedacht werden sollte.
Aus diesem Grund sollen bis zum Ende der 39. KW allen Ortsteilen entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, damit diese innerhalb von 14 Tagen der Verwaltung ihre Änderungswünsche mitteilen können.
Daraufhin ist eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung als Grundlage zur Entscheidung durch den HFA bzw. die Gemeindevertretung im Oktober zu erarbeiten. |
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