Auszug - Beitritt der Stadt Oderberg zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Einkaufsgemeinschaft)
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Herr Matthes erläutert, dass es die Einkaufgemeinschaft schon seit mehreren Jahren gibt. Die Stadt Eberswalde und das Amt Britz-Chorin-Oderberg mit seinen amtsangehörigen Gemeinden ist jedoch noch nicht Mitglied dieser Einkaufsgemeinschaft, was mit diesem Beschluss passieren soll. Durch diese Mitgliedschaft ist es möglich, sich an verschiedenen Ausschreibungen zu beteiligen. Vorteile des Beitritts seien preislicher Natur. Lieferungen und Leistungen könnten bei der Beauftragung größerer Mengen günstiger erworben werden. Für die Kommunen des Amtes sei vorgesehen, die Energie- und Gaslieferungen gemeinschaftlich auszuschreiben. Eine Pflicht des Beitritt besteht nicht.
Herr Zoschke fragt, welche Leistungen dafür in Frage kommen? Herr Matthes verweist auf die zuvor genannten Energie- und Gaslieferungen und auch der Winterdienst sei möglich. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Stadt Oderberg soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
Abstimmungsergebnis
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