Auszug - Umsetzung des § 18a der Kommunalverfassung (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen)

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten gibt an, dass § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bereits mehrfach thematisiert und die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend angepasst wurde. Darin haben Kinder und Jugendliche folgende Formen der eigenständigen Mitwirkung: mediengebundene Formen, offene Formen der Beteiligung und projektbezogene Formen.

An der weiteren Umsetzung muss gearbeitet werden, beispielsweise wie Kinder und Jugendliche in Beschlussvorlagen einbezogen werden könnten.

 

Herr Matthes sagt, dass er diesbezüglich Kontakt zur Gemeinde Pankethal hatte. Pankethal weigert sich aktuell zur Umsetzung des § 18 a der Kommunalverfassung. Die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg haben bereits Ihre Hauptsatzungen angepasst. Aktuell wird in Chorin ein Beteiligungsverfahren am Beispiel Spielplatz Senftenhütte herbeigeführt. Der Paragraph stellt die Gemeinden vor viel Arbeit und macht diese nicht leichter.