Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes stellt das neue Konzept „Carsharing“ vom Landkreis Barnim vor. Es sind insgesamt 23 Elektrofahrzeuge. Die Fahrzeuge können ab dem 01.06.2019 von Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern genutzt werden. Vorraussetzung ist ein entsprechender Vertragsabschluss.
Des Weiteren informiert Herr Matthes das am 08.05.2019 mit dem Landkreis Barnim ein Termin bezüglich des ÖPNV stattfinden wird unter anderen geht es um das Konzept Bürgerbus und dazugehörige Apps. Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV). Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Der Landkreis Barnim betraut die kreiseigene Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG) mit der Durchführung des Linienverkehrs mit Omnibussen und O-Bussen im Landkreis Barnim. Gleichzeitig ist der Landkreis Barnim gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet ihre Wohnung haben. Die Schülerbeförderung ist in den öffentlichen Personennahverkehr integriert.
Abschließend berichtet Herr Matthes über die neu erbaute Kita „Britzer Sonnenzwerge“, die Nutzungsfreigabe des Landkreis Barnim ist erteilt. Die Betriebserlaubnis sowie alle Genehmigungen liegen vor. Die Kita hat eine Kapazität für 85 Kinder. |
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