Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.2 Beschluss:BR-030/2019
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-030/2019 Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens „Neubau Umspannwerk Britz“ wurde ausgiebig und kontrovers darüber diskutiert.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz  beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag - Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und

110-kv-Freiluftschaltanlage  auf dem Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück  19 und 20

zu erteilen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

9

0

9

0

0