Auszug - Wahrnehmung der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Stadt, Zustimmung zum Abschluss einer Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals und zur Gründung eines Zweckverbandes
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Frau Hähnel erteilt Herrn Kurth das Wort.
Herr Kurth informiert. Seit 2004 hat man sich mit den Wasserstraßen, speziell mit dem Finowkanal, beschäftigt. Die Wasserstraße hat für den Schiffsverkehr keine Bedeutung mehr und der Bund möchte sich zurückziehen. Die Anrainerkommunen dagegen haben kein Geld, die Schleusen zu sanieren. Das Land Brandenburg sah sich lange Zeit nicht in der Verantwortung, hat sich aber nun anders entschieden. Alle Beteiligten arbeiten derzeit an einer Lösung, um den Finowkanal auch künftig schiffbar zu erhalten. Es wurde vorgeschlagen, dass der Bund die Hälfte der Sanierung bezahlt. 90 Prozent der anderen Hälfte soll das Land übernehmen und die übrigen 10 Prozent von Kommunen und Landkreis. Die Instandhaltung obliegt nach dieser Lösung weiterhin dem Bund. Entsprechende Vertragsentwürfe werden derzeit vorbereitet.
Frau Hähnel ist auf jeden Fall für die Erhaltung des Finowkanals, der eine große touristische Bedeutung hat. Deshalb müssen die Schleusen erhalten werden.
Herr Zoschke macht auf die finanzielle Lage der Stadt aufmerksam. Zu den Sanierungskosten würden dann auch noch jährliche Betriebskosten auf die Stadt zukommen.
Herr Kurth teilt mit, dass für Betriebskosten ein jährlicher Zuschuss in Höhe von ca. 300 T€ vom Landkreis Barnim bereitgestellt wird. Er würde es sehr begrüßen, wenn die Stadt Oderberg den vorgelegten Beschluss trägt und so die Sanierung der Schleusen unterstützt. Mitte nächsten Jahres könne man über verlässliche Zahlen reden.
Frau Hähnel verweist darauf, dass die Finanzierung der Schleusen bereits von der Stadt Oderberg mit getragen werden (Bezahlung der Schleusenwärter). Beschluss: 1. Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
3. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
4. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.
5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
Abstimmungsergebnis
Frau Hähnel bedankt sich bei Herrn Kurth für seine Ausführungen. Herr Kurth verlässt die Sitzung (19:50 Uhr).
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