Auszug - Vereinsförderrichtlinie Lunow-Stolzenhagen
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Frau von Cysewski schlägt vor, das Begegnungszentrum (kurz BGZ) aus § 4 der Satzung zu löschen und einen eigenen Beschluss zu fassen. Sie erklärt kurz die Satzung und die Bestimmungen. Herr Gieseler wirft ein, dass er gegen die Förderungen von Mieten, Pachten und Betriebskosten ist. Die Vereine müssten im Voraus so planen, dass die Kosten selbst getragen werden können. Sollte irgendein Super Gau geschehen ist dieser damit nicht gemeint. Er gibt zu bedenken, dass der 30.09. eines Jahres für Vereine zu früh gefasst ist. Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass der 31.10. haushalterisch der späteste Termin sein kann. Frau von Cysewski erklärt, dass die Vereinsvorsitzenden sich daran gewöhnen werden.
Herr Giesler stellt den Antrag § 3 Punkt d zu streichen – damit sind alle einverstanden. Er beantragt weiter § 2 Punkt 1 terminlich auf den 31.10. zu ändern – damit sind alle einverstanden. Frau von Cysewski stellt den Antrag § 4 Punkt 5 zu streichen – einstimmige Befürwortung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Richtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zur Förderung der örtlichen Vereine – Vereinsförderrichtlinie.
§ 3 (d) – gestrichen § 2 (1) – Termin auf 31.10. § 4 (5) – gestrichen
Abstimmungsergebnis
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