Auszug - BGZ - Bezuschussung
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Der Amtsdirektor bittet Frau Teichert vom Tisch abzurücken, da sie befangen ist.
Frau von Cysewski erklärt wie es zu dem TOP kommt. Es wird eine 10 Jahresbindung vorausgesetzt und sich järlich auf ca. 8.205 Euro belaufen (Exakter Wert: 8.211,61 Euro). Falls die Unterstützung durch den Landkreis in Höhe von 1.500,00 € für Jugendarbeit nicht erfolgt, entscheidet die Gemeinde im Einzelfall die Bezuschussung/ Aufstockung bis zu 1.500,00 €.
Herr Püschel erläutert die Herangehensweise, da die Summen nicht mehr so gering sind, wie in der letzten Sitzung veranschlagt. Er sagt, das BGZ soll nicht Entscheidungen und Möglichkeiten beschränkt werden. Dafür steht dem BGZ die Erwartung zur Unterstützung der Jugendarbeit und der Bereitstellung der dafür benötigten Räumlichkeiten gegenüber.
Es entsteht eine allgemeine Diskussion darüber, dass es hauptsächtlich um die langfristige Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt geht und einem derart großen Haus auch große Kosten entstehen.
Der Amtsdirektor weist noch darauf hin, dass die Arbeiten der Johanniter derzeit überprüft werden.
Frau von Cysewski erfragt den Beschluss nach der Aufstockung bzw. Unterstützung des BGZ bei Ausfall der zu erwartenden Mittel vom Landkreis in Höhe von 1.500,00 €. Sieben Mitglieder stimmen mit ja, eine Enthaltung und eine ausgeschlossene Stimme.
Beschluss:
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen Vertrag auszuarbeiten und abzuschließen für die Bezuschussung des Begegnungszentrums mit folgenden Rahmenbedingungen: 10 Jahre Bindung, 5.000 € Investitionskosten-Zuschuss, 1.500 € Jugendarbeits-Zuschuss und 1.711,61 € Versicherungsbezuschussung. Bei Auflösung des Vereins entfällt die Vereinbarung zur Bezuschussung.
Abstimmungsergebnis
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