- Frau Lüdecke informiert über den Sachstand Errichtung einer Bushaltestelle „Zum Hasenpfuhl“ (bei NORMA). Durch den Landkreis Barnim wurden Fördermittel zur Errichtung einer dauerhaften, barrierefreien Bushaltestelle bewilligt, da die Buslinie den Probebetrieb bestanden und somit auch zukünftig Bestand hat.
Die Bauerlaubnisse durch NORMA und einen privaten Eigentümer, deren Grundstücksflächen für die Errichtung der Bushaltestelle in Anspruch genommen werden müssen, liegen vor. Wegen der Frequentierung und der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln regt das Bauamt an, dort nur eine normgerechte Auftrittsfläche zu errichten und auf ein Buswartehäuschen zu verzichten.
Der Bauausschuss stimmt dieser Ausführungsvariante zu. Ein Wartehaus wird nicht errichtet.
- Frau Lüdecke gibt außerdem bekannt, dass auch für die geplanten Auftrittsflächen im Bereich Dorfstraße der Fördermittelbescheid des Landkreises vorliegt, hier jedoch noch Klärungsbedarf zur Anordnung und Ausführung der geplanten Auftrittsflächen besteht. Daher verständigt sich der Bauausschuss darauf, diesen Punkt in die Ortsbesichtigung in der September-Sitzung aufzunehmen.
- Am 04.07.2019 fand durch die Firma TMS, Frau Schulz die jährliche Sicherheitsbegehung auf dem Spielplatz Britz-Dorf statt. Dabei wurden Mängel an allen Spielgeräten und an der überdachten Sitzgruppe festgestellt. Es wird daher empfohlen, die Sitzgruppe abzubauen und die Spielgeräte zu reparieren. Für die Reparatur müssten Kosten in Höhe von mindestens 3.500 EUR in den Haushalt 2020 eingeplant werden.
Der Kinderspielplatz soll ebenfalls in der September-Sitzung durch die Bauausschussmitglieder besichtigt werden.
- Frau Lüdecke informiert über die erfolgte Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei“. In diesem Zusammenhang wurden von Bürgern des Birkenwegs Einwände insbesondere wegen der befürchteten Lärmbelästigung aufgrund des abzusehenden erhöhten Verkehrsaufkommens zum oder vom neuen Wohngebiet erhoben. Als Ursache hierfür werden der schlechte Straßenzustand des Birkenwegs und die Verkehrsführung aufgrund der Einbahnstraßenregelung in der Eisenwerkstraße angegeben.
Außerdem wurden Einwände von der Unteren Naturschutzbehörde sowie von der Deutschen Bahn AG (wegen Lärmbeeinträchtigungen) erhoben.
Die Abwägung zu den erhobenen Einwänden erfolgt in der Gemeindevertretung Britz.
- Frau Buse informiert die Bauausschussmitglieder über den Stand der geplanten Abwassererschließung in der Ragöser Straße (unbefestigter Bereich zwischen Choriner Straße und Hans-Ammon-Straße) und der Waldstraße (hinterer Teil ab Gartenstraße). Nach Rücksprache mit dem ZWA erklärte dieser, dass diese für 2019 geplanten Baumaßnahmen frühestens in 2021 durchgeführt werden können und hat das mit massiven Kostensteigerungen auch bei bereits laufenden Baumaßnahmen begründet.
Der ZWA weist in diesem Zusammenhang auf die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts für die Jahre 2021 bis 2025 hin. Da im nächsten Jahr dazu die Stellungnahmen der Gemeinden eingeholt werden, sollte sich der Bauausschuss schon frühzeitig über geplante Straßenbaumaßnahmen Gedanken machen.
- Es liegt ein Antrag der Kita „Britzer Sonnenzwerge“ auf Änderung der Kurzzeitparkregelung die Parkflächen an der Kita in der Eisenwerkstraße betreffend vor. Die Kita bittet um Änderung der Beschilderung dahingehend, dass die Parkflächen ausschließlich durch die Kita und zeitlich unbefristet genutzt werden können.
Der Bauausschuss spricht sich für die Abschaffung der Kurzzeitparkregelung auf den Stellflächen in der Eisenwerkstraße aus. Das Ordnungsamt soll eine entsprechende Beschlussvorlage zur nächsten Gemeindevertretersitzung einreichen.
- Dem Bauausschuss liegt das Schreiben der Firma RICHERT Industrietechnik GmbH, Eberswalder Straße 93, 16230 Britz an den Landkreis Barnim, Untere Verkehrsbehörde vor, in dem auf die Schwierigkeiten des Lieferverkehrs (LKW-Verkehr) aufgrund der neuen Einbahnstraßenregelung in der Eisenwerkstraße hingewiesen wird. Durch diese muss der Lieferverkehr, um an die Grundstückseinfahrt in der Eisenwerkstraße zu gelangen, von der Eberswalder Straße in die schmale Straßeneinmündung „Eisenwerkstraße“ einbiegen, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der Eberswalder Straße in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang führt. Daher möchte die Firma eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung bis zur Höhe der Grundstückseinfahrt an der Eisenwerkstraße (ca. 200 m) erwirken.
Die Bauausschussmitglieder verweisen auf die vorhandene Grundstückszufahrt zum Firmengelände an der Eberswalder Straße. Mit dem Hinweis, dass diese so anzulegen ist, dass die Befahrung des Grundstücks mit LKW möglich ist, wird die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bzw. eine Ausnahmegenehmigung durch den Bauausschuss abgelehnt.