Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert über folgende Punkte:
- § 50 Bundesmeldegesetz dient als Grundlage - bisheriger Werdegang lässt kein Ausnahmen zu
- am 28.08. ist dazu ein Termin mit dem Wasserneubauamt geplant, um die Problematiken anzusprechen |
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