Auszug - Vereinsförderung: Antrag auf Übernahme der Betriebskosten der SG Brodowin 63 e.V.

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Herr Polster spricht für beide Vorlagen zu TOP 7.3 und 7.4:

mit den Betriebskostenrechnungen werden die Vereine an den Rand ihrer Existenz gebracht, wenn sie mit der Zahlung der Betriebskosten in Vorleistung gehen sollen. Es fand keine Abstimmung zwischen Verwaltung und den Ortsbeiräten statt.

Laut Nutzungsvertrag ist Voraussetzung für die Bezuschussung der Betriebskosten aus dem Haushalt Chorin die fristgemäße Antragstellung mit der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres.

 

Es ist zwingend erforderlich, eine zukünftige Regelung herbeizuführen bzw. das Verfahren zur Kostenübernahme zwischen Hauptamt (Zuschüsse) und Liegenschaftsamt (BK-Rechnung) zu regeln.

 

Herr Polster schlägt vor, entgegen dem Beschlussvorschlag dem FSV Golzow 1979 e.V. (TOP 7.4) für beide Jahre, 2017 und 2018 die Betriebskosten-Zuschüsse zu gewähren.

 

Herr R.Riebe bestätigt, dass lt. Herrn Czadseck von der SG Brodowin 63 e.V. die Zuschussanträge gestellt wurden.

 

Herr Horst: beim Abschluss der Nutzungsverträge beider Vereine wurde seinerzeit entschieden, dass die Fixkosten von der Gemeinde und die Sachleistungen von den Sportvereinen übernommen werden.

Er schlägt vor, diese Thematik nochmal im Finanz- und Sozialausschuss (FSA) zur Diskussion und Beratung zu stellen und die heutigen Vorlagen zurückzustellen. Die Verwaltung hat den Willen der GV umzusetzen.

 

Frau Kruppke hätte gern Detail-Informationen über die Vereine (Mitgliederzahl u.a.) Auftrag an die Verwaltung.

 

Herr Matthes hält die derzeitige Regelung zur möglichen Bezuschussung der Betriebskosten in den Pachtverträgen für einen unsinnigen Verwaltungsaufwand, das Verfahren sollte vereinfacht werden, demzufolge ist eine Optimierung der Pachtverträge nötig.

 

Herr Polster schließt sich dem Vorschlag von Herrn Horst zur Zurückstellung beider Beschlussvorlagen CH-20/2019 und CH-097/2019 an.

 

Die Abstimmung darüber erfolgt einstimmig dafür, d.h. beide Beschlüsse werden zurückgestellt.  

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.302,96 € zu den Betriebskosten für die Jahre 2017 und 2018 zu gewähren.

Die Betriebskosten werden in Höhe des zu bezuschussenden Betrages bis 31. Dezember 2019 gestundet.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen