Auszug - Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
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Herr Guse liest den Beschlussvorschlag vor und bittet um Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Britz am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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