Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Perwitz (Anwohner Kiefernweg) trägt dem Bauausschuss folgende Probleme vor:

  1. aufgrund der neuen Verkehrsrechtlichen Anordnung gibt es im Kiefernweg keine Parkmöglichkeiten (auf der Fahrbahn) mehr
  2. das Niederschlagswasser, das auf dem Grundstück Kiefernweg 9 anfällt, wird sowohl auf die öffentliche Straße als auch auf das Nachbargrundstück der Wohnungsgenossenschaft geleitet; der Grundstückseigentümer ist aufzufordern, diesen Zustand abzustellen
  3. das Spielgerät (Kletterturm) auf dem neuen Kinderspielplatz Kiefernweg/Ragöser Straße weist Mängel auf (unterste Sprosse gerissen und Absturzsicherung nicht ausreichend)
  4. erhebliche Straßenschäden durch Wurzelwuchs der an der Straße stehenden Kiefer
  5. es muss eine Grabenräumung erfolgen; durch die Anstauungen des Biebers stehen seine Wiesen am Ortseingang Britz so unter Wasser, dass eine Nutzung nicht mehr möglich ist

 

Herr Kappes geht kurz auf die angesprochenen Probleme ein:

zu 5. Das Problem der Grabenberäumung soll noch einmal durch den Vertreter der Gemeinde im               Wasser- und Bodenverband (Frau Rosenkranz) angesprochen werden.

zu 2. Die Regenwasserableitung von Grundstücken ist im Wassergesetz geregelt. Um Verstöße               ahnden zu können, muss zunächst durch das Ordnungsamt eine satzungsmäßige Grund-              lage geschaffen werden.

zu 1. Prüfung durch Ordnungsamt

zu 3. Der Spielplatz mit den darauf befindlichen Spielgeräten ist nach Fertigstellung und vor  Freigabe sicherheitstechnisch geprüft und abgenommen worden. Es gab keine Bean-              standungen. Außerdem findet auch hier eine vorgeschriebene jährliche sicherheitstech-              nische Prüfung statt. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese zeitnah abgestellt.

zu 4. Die Straßenschäden sind bekannt und werden abgestellt. Dazu muss jedoch zunächst eine               Baumfällgenehmigung durch die UNB erteilt werden, um die Kiefer, die die Straßen-              schäden verursacht, beseitigen zu können.