Auszug - Positionierung des Sozialausschusses zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Kostenbeitragssatzung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes

 
 
Sozialausschuss
TOP: Ö 7.3
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten erläutert den Sachstand der letzten Sitzung vom 13.03.2019, der aus der Niederschrift vom 13.03.2019 unter TOP 7.2 zu entnehmen ist.

 

Über das neue Kitagesetz gab es viele Anfragen und Veröffentlichungen. Erst seit einigen Tagen sind auch Unterlagen im Amt eingegangen. Die Unterlagen müssen erst durchgesehen werden, was für die Kostenbeitragssatzung noch relevant ist. Eine Entschädigung an die Kommunen mit 12,50 € pro Kind/Monat ist zu gering. Herr Marten unterstreicht, dass der Ausschuss sich hinter die Arbeit der Verwaltung stellt und keinen Druck ausüben wird.

 

Herr Polster schlägt vor, dass es von Vorteil wäre, wenn dem Ausschuss eine Arbeitsgrundlage vorliegt, mit der gearbeitet werden kann. Es sollte sich die Zeit genommen werden, um nicht angreifbar zu sein und Fehler zu vermeiden.

 

Der Ausschuss stimmt dem zu.

 

Herr Wrana fasst kurz zusammen und erklärt, dass die Satzung und die dazugehörigen Anlagen noch nicht an den Landkreis versandt wurden. Es sind bisher noch keine Forderungen durch den Landkreis eingegangen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder und Gäste werden durch Herrn Wrana, Herrn Matthes und Herrn Marten beantwortet.

 

Frau Spann informiert, dass es am 18.09.2019 eine Beratung gibt, wo es für die Verwaltung eventuell noch detailliertere Informationen gibt.

 

Frau Schnabel möchte wissen, warum es eine Ferienpauschale gibt und warum sich dies Pauschale nennt.

 

Herr Marten antwortet, dass Kinder in den Ferien länger in der Einrichtung sind als in der Schulzeit. Die Kinder werden länger betreut, als vertraglich vereinbart und um diese Differenz handelt es sich. Die Arbeitszeiten der Erzieher müssen ebenso berücksichtigt werden.

 

Frau Hähnel bemängelt die Schließzeiten des Hortes in Oderberg.

 

Herr Marten erklärt, dass für 11 Monate Gebühren erhoben werden und der 12.Monat ist Beitragsfrei und deckt eventuelle Schließzeiten somit ab.

 

Herr Matthes gibt zu bedenken, dass es Kinder gibt, die die ganzen Ferien in der Einrichtung verbringen.  Herr Matthes betont, dass die Beschlüsse über die Schließzeiten die jeweiligen Kitaausschüsse lt. § 7 KiTaG fassen. Es müssen Grundreinigungen erfolgen, die anders nicht auszuführen sind. Auch die Erzieher müssen ihren Urlaub nehmen und bei der eh schon desolaten Personalsituation soll so zusätzliche Abwesenheit vermieden werden.