Auszug - Auswertung der Vor- Ort- Begehung
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Herr Kappes bittet darum, die Listen, die Grundlage für die heutige Begehung waren, zusammenzufassen und zukünftig regelmäßig fortzuschreiben.
Für die Ausbesserungsarbeiten an den gepflasterten Gehweg- und Straßenflächen sollen Angebote eingeholt werden. Diese Arbeiten sind dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sukzessive zu beauftragen.
Für die Erneuerung der kompletten Bordanlage (beidseitig) in der Hans-Ammon-Straße sollen die Kosten ermittelt werden.
Die für die Straßenschäden im Kiefernweg verantwortliche Kiefer soll im Oktober gefällt werden, um die Straßenreparatur noch in diesem Jahr durchführen zu können. Dazu ist durch das Liegenschaftsamt umgehend eine Fällgenehmigung zu beantragen. Nach Fällung der Kiefer soll die beschädigte Asphaltfläche herausgenommen werden und die Fläche anschließend ausgepflastert werden.
Die GEG ist aufzufordern, in diesem Zuge auch die Parkflächen auf dem Grundstück Kiefernweg 9 zu erneuern, die ebenfalls durch den Wurzelwuchs dieser Kiefer beschädigt wurden.
In der Kirchstraße (Haus-Nr. 6 bis 8b) ist durch das Ordnungsamt zu prüfen, inwieweit die „Pflanzbeete“ (Verkehrsberuhiger) für den Straßenverkehr gekennzeichnet werden müssen (Baken o.ä.).
Außerdem ist zu prüfen, inwieweit die Anlieger im Rahmen ihrer Straßenreinigungspflichten tätig werden müssen, um insbesondere den Wildwuchs im Bereich der Pflanzbeete zu entfernen. Eventuelle Reinigungspflichten sind durchzusetzen. Dies trifft nicht nur auf die Kirchstraße, sondern für das gesamte Gemeindegebiet zu.
Der Bauausschuss bitte um Informationen zur Bepflanzung auf dem Bahnhofsvorplatz. Welche Bäume können erhalten werden, welche müssen ersetzt werden und welche Kosten entstehen der Gemeinde hierfür?
Der Bauausschuss Britz legt fest, die Bushaltestelle im Dorf in Richtung Golzow vor das Grundstück Dorfstraße 34 (Flur 2, Flurstück 465/2) zu verlegen. Nur dort steht genügend Fläche für die Errichtung einer normgerechten Auftrittsfläche zur Verfügung. Allerdings ist hierfür die Fällung eines Baumes erforderlich und daher die Beantragung einer entsprechenden Genehmigung bei der UNB unerlässlich. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Reparatur der vorhandenen Buswartehalle wirtschaftlicher ist als eine Neuanschaffung.
Im Zuge der bereits beauftragten Baumschnittarbeiten im Blütenberger Weg ist unbedingt auf eine Beräumung des anfallenden Schnittgutes durch den Auftragnehmer zu achten. Erst nach der Beräumung ist die Schlussrechnung zu begleichen.
Am Heuweg muss die Hecke (linksseitig aus Richtung Eberswalder Straße), die in den Straßenraum hineinragt, beschnitten werden. Dabei ist zu prüfen, welche Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Überwuchses aufgefordert werden müssen und wo die Gemeinde (Bbh) tätig werden muss.
Im Bereich Eberswalder Straße 114 / Waldstraße sind die Grundstückseigentümer durch das Ordnungsamt aufzufordern, die Weide zurückzuschneiden (Lichtraumprofil / Lampe eingewachsen). |
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