Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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- Erneute Rücksprache mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde (SVB) ob die Versetzung möglich ist erfolgte, - aus Sicht der SVB ist die Versetzung nicht ohne weiteres möglich da kein geeigneter Standort hinter der Einmündung „Karlstraße“ vorhanden ist, - es soll ein Termin mit dem Landesbetrieb zur Bestimmung eines Standortes abgestimmt werden.
- Amtsdirektor fragt nach, welche Beschilderung hier gemeint ist – Ergebnis: Zusatzzeichen „Linksabbieger“
- Amtsdirektor fragt nach, welches Verkehrszeichen versetzt werden soll und mit welcher Begründung diese beantragt werden soll – Ergebnis: Vkz. 30 km/h aus Kurzer Straße abbiegend – keine Sichtbarkeit somit 50 km/h für ortsunkundige Fahrer
- Beschluss ist notwendig und wird zur nächsten Sitzung erarbeitet
- Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung wurde gestellt
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