Auszug - Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine Diskussion. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Liepe am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |