Auszug - Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Stadt Oderberg; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-080/2019 Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Stadt Oderberg; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.13

Herrn Kurth, Frau Uhlig und Herrn Speer wird einstimmig Rederecht zu diesem TOP erteilt.

 

Herr Matthes erläutert den Sachverhalt. Mit dem MIK wurde die Angelegenheit besprochen. Die Stellungnahme liegt vor. Der Ausgabe in Höhe von ca. 16,0 T€ sollte zugestimmt werden.

 

Herr Kurth bedankt sich, dass er zu diesem TOP Erläuterungen geben darf und möchte auf Fragen aus der Runde antworten.

 

Herr Hardt stellt fest, dass die Schleusen in einem sehr maroden Zustand sind und instandgesetzt werden sollen. Er fragt nach der Kalkulation für alle Schleusen.

 

Herr Kurth teilt mit, dass für diese Maßnahme ein Ingenieurbüro gebunden wird, das jede einzelne Schleuse begutachtet und entsprechend kalkuliert. Die Übernahme der Schleusen und die Gründung des Zweckverbandes ist zwar ein Parallelobjekt, es wird aber erst alles wirksam, wenn ein unterschriebener Vertrag vorliegt.

 

Frau Hähnel fragt, ob die finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden nach den Planungskosten oder den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet wird?

 

Frau Uhlig informiert, dass sich nach wie vor der Bund, der Kreis sowie die Städte und Gemeinden an der Finanzierung der Sanierung der Schleusen beteiligen.

 

Herr Marschke fragt, ob es Probleme geben wird, wenn sich das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises selbst kontrolliert?

 

Herr Kurth hat hier keine Zweifel, weil auch das im Vorfeld geprüft wurde.

 

Herr Matthes nennt noch redaktionelle Änderungen in den Sitzungsunterlagen, die die Stadtverordneten sogleich aufnehmen. Dies betrifft die Anlage 2 (Vorbermerkung 3. Absatz sowie die Punkte 5 und 8).

 

Herr Kurth, Frau Uhlig und Herr Speer verlassen die Sitzung (20:35 Uhr).


Beschluss:

  1. Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt Oderberg übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

  1. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

  1. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Stadt Oderberg in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

  1. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

  1. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

10

1

0

0

 


  Beschluss: 02.10.2019 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 16.10.2019 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Gudrun Hampel  
Termin: 16.10.2019 Status: (offen)
Auftrag: