Auszug - Beratung zur Überarbeitung der Satzung über die Nutzung des Friedhofs Kloster Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Datum: Di, 08.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Herr Polster

-          Es liegt ein Antrag vor, zur Bestattung auf dem Klosterfriedhof

-          Welchen Nutzen und welche Wirkung hat das auf das Kloster

-          Ein derzeitiger Anspruch zur Bestattung auf dem Klosterfriedhof besteht

-          § 2 (3) - ist der Bezug zu Chorin, zur Region etc. aufgeführt – was wird zukünftig gewollt

Herr Dr. Conrad

-          Wer stellte den Antrag?

Herr Dr. Engel

-          Herr Prof. Succow – anerkannter Wissenschaftler

Herr Dr. Conrad

-          Gibt es noch mehr Friedhöfe in Chorin?

Herrn Dr. Conrad wird erklärt, dass es noch einen weiteren Friedhof in der Ortslage Chorin gibt.

Herr Dr. Engel

-          Die Kapazität für Bestattungen ist begrenzt, aus Platzgründen kann das nicht gestattet werden

-          § 2 (3)  -  nicht der Bezug zur Umgebung Chorin ist maßgeblich, sondern nur der Bezug zum Kloster Chorin

Herr Polster

-          Der Einwand ist berechtigt keine generelle Erweiterung, die jedoch im Einzelfall ermöglicht wird, mit erforderlicher Rahmensetzung

Herr Buse

-          Hat der Klosterfriedhof noch Kapazitäten?

Herr Polster

-          Ja, noch sind diese vorhanden.

-          Grundsätzlich steht die Möglichkeit zur Verfügung, einen Anspruch aus der Satzung herzuleiten, jedoch mit genauer Abgrenzung für welche Personen eine Bestattung zugelassen wird und für welche Personen nicht

Herr Buse

-          Wer entscheidet wer wird bestattet und wer nicht?

Herr Polster

Mit Abstimmung der Verwaltung erfolgt die Erweiterung der Satzung.

 

Als Alternative wird der Vorschlag unterbreitet, einen Friedwald anzulegen.

 

Zur nächsten FSA Sitzung Chorin 11/2019 und der nächsten GV Sitzung Chorin wird von der Verwaltung ein Satzungs-bzw. Änderungstext erbeten.