Auszug - Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Niederfinow; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-048/2019 Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Niederfinow; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.13

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung beantragt rederecht für Herrn Speer, Frau Uhlig und Herrn Kleber.

 

Die Gemeindevertretung genehmigt den Antrag.

 

Herr Kleber erläutert seine ehrenamtliche Tätigkeit für den Finowkanal und gibt ausführliche Informationen und Erläuterungen zur Finanzierung des zu gründenden Zweckverbandes. Weiterhin erläutert er den Werdegang, wie es jetzt letztendlich zur anstehenden Gründung eines Zweckverbandes gekommen ist.

 

Frau Fürst erkundigt sich, was die Schleuse in Oranienburg gekostet hat.

 

Herr Kleber erklärt, dass die Schleuse ca. 3x so groß ist wie die Schleusen in Niederfinow. Die Kosten beliefen sich auf ca. 6,5 Mio. €. Nach jetzigem Planungsstand wird eine Schleuse im Bereich ca. 4 Mio. € kosten.

 

Frau Uhlig ergänzt, dass die Finanzierungen gut dargestellt wurden. Weiterhin sind die Kosten für die Investitionen während der Vorplanungen auf ca. 2,7 Mio. € für eine Grundsanierung geplant worden. Der Inflationszuwachs wurde dahingehend mit eingeplant. Die 12 Schleusen werden ca. 60 Mio. € kosten und in 2 Schleusenpaketen saniert. Der Bund hingegen behält die Wasserstraßen und wird diese auch warten und pflegen. Am 29.10 wird der Kreisausschuss über den Zweckverband beschließen. Bereits zugestimmt haben Bad Freienwalde, Marienwerderer, der Landkreis selbst, die Städte Eberswalde und Oderberg. Im Juni 2020 müssen die Unterlagen bei der ILB sein, damit diese in die Förderperiode bis 2022 mit berücksichtigt werden können. Die Kommunalaufsichten und das Innenministerium haben bereits im Vorfeld die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Frau Fürst erkundigt sich nach der Obergrenze, die die Gemeinde Schorfheide einführen möchten.

 

Frau Uhlig erklärt, dass die Kommunalaufsicht sich mit den einzelnen Gemeinden abstimmt und eventuelle Änderungen im Vorfeld auch mit dem Ministerium bespricht.

 

Herr Speer ergänzt, dass die Kommunen alle die gleiche Satzung beschließen. Der gesonderte Zusatz in Niederfinow ist unschädlich für die Zweckverbandssatzung.

 

Es entsteht eine rege Diskussion über den Zweckverband und der zum Zweckverband gehörigen Satzung, zum Wassertourismus und zur Entwicklung des Wassertourismus in Niederfinow.

 

Frau Uhlig erklärt abschließend, das sich der Zweckverband nicht gegen die Interessen der Gemeinde Niederfinow stellen wird.

 

Herr Speer ergänzt, dass ein Austritt aus dem Zweckverband grundsätzlich möglich sein wird, dies dann aber Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Die Gemeindevertretung stimmt für eine Abstimmung und gegen eine Verschiebung der Vorlage.

 

Es wird eine Pause von 10 Minuten eingelegt, um die Inhalte der Beschlussvorlage abzustimmen.


Beschluss:

  1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Niederfinow übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

  1. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1. Die Aufgabenübertragung beschränkt sich auf die Übertragung der nach Ziffer 1 übernommenen Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal, soweit es die Aufgaben des Zweckverbandes nach § 2 Absatz 2 der Verbandssatzung betrifft. Soweit die Gemeinde Niederfinow in der Vergangenheit touristische Aufgaben übernommen hat, die nicht die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal betreffen, bleibt diese touristische Aufgabenwahrnehmung unberührt und wird von der Aufgabenübertragung ausdrücklich nicht erfasst. Das betrifft auch (wasser-) touristische Aufgaben, die nicht vom Aufgabenbereich des Zweckverbandes betroffen sind. Das wassertouristische Engagement der Gemeinde Niederfinow bleibt unberührt.

 

  1. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Gemeinde Niederfinow in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

  1. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

  1. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

7

-

1

-

 


  Beschluss: 10.10.2019 Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: John Wrana  
Termin: 24.10.2019 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: