Auszug - Grundsatzbeschluss zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niederfinow und der Gemeinde Hohenfinow
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beabsichtigt die Nutzung des Grundstückes Gemarkung Hohenfinow, Flur 1, Flurstück 353, für den geplanten „Willkommenspark am Finowkanal“. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Hohenfinow und Niederfinow vorzubereiten.
Änderung: Die Amtsverwaltung prüft alternativ eine einseitige Gestattungserklärung. Abstimmungsergebnis
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