Auszug - Sanierung der Küche in der Kita Storchennest

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-032/2019 Sanierung der Küche in der Kita Storchennest
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Püschel informierte zur Beschlussvorlage. Er wies daraufhin, dass die Baumaßnahmen in dem Zeitraum der Kita-Schließzeit erfolgen sollen. So stehen 14 Tage zur Verfügung. Die Gewerke müssen sich daher gut absprechen.

Herr Kindermann empfiehlt, dass die HEWOWI beauftragt werden sollte.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass das Mobiliar (Einrichtungen sowie dazugehörige Technik) durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger der Einrichtung erneuert werden muss. Der Beschluss ist dahingehend abzuändern.

 

Der Beschluss ist wie folgt zu ändern:

 

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Räume der Küche in der Kita Storchennest zu sanieren. […]

Die Gemeinde stellt für den oben genannten Zweck eine Summe in Höhe von bis zu 10.000,00 € aus dem betreffenden Hauskonto zur Verfügung. Die Mittel werden für die Sanierung vom Fußboden, den Wänden, der Decke, der Elektroanlage sowie der Sanitäranlage zur Verfügung gestellt.

Die Erneuerung des Mobiliars (Einrichtungen sowie dazugehörige Technik) obliegt dem Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger der Einrichtung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Räume der Küche in der Kita Storchennest zu sanieren. Die Heckelberger Wohnungswirtschaft mbH, Gartenstr. 4, 15259 Heckelberg-Brunow, als Verwalter des Objektes, wird mit der Durchführung der    erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beauftragt.

Die Gemeinde stellt für den oben genannten Zweck eine Summe in Höhe von bis zu 10.000,00 € aus dem betreffenden Hauskonto zur Verfügung. Die Mittel werden für die Sanierung vom Fußboden, den Wänden, der Decke, der Elektroanlage sowie der Sanitäranlage zur Verfügung gestellt.

Die Erneuerung des Mobiliars (Einrichtungen sowie dazugehörige Technik) obliegt dem Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger der Einrichtung. 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

0

0

0