Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2020
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Frau Gohlke erörtert die Eckdaten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2020 und weist daraufhin, dass der Haushaltsausgleich nur durch die Entnahme der Rücklagen möglich ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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