Auszug - Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Liepe; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
LI-061/2019 Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Liepe; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.13

Herr Matthes stellt klar, dass mit der nochmaligen Übersendung der Beschlussvorlage einschließlich der Anlagen die Richtigkeit der Sitzungsunterlagen hergestellt wurde und somit einer heutigen Beschlussfassung nichts im Wege steht. Weiterhin führt er aus, dass ein Gemeindevertreter bei Verhinderung sein Stimmrecht per Vollmacht nicht einem anderen Gemeindevertreter übertragen kann.

 

Herr Marschner fragt Herrn Speer, ob die Ausführungen des Herrn Matthes dem so entsprechen. Herr Speer bejaht die Frage.

 

Herr Schwarz verweist auf § 39 der Brandenburgischen Kommunalverfassung und Herr Matthes gibt dazu Erläuterungen.


Beschluss:

  1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Liepe übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

 

  1. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

 

  1. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Gemeinde Liepe in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 

  1. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

  1. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

5

2

0

0

 


  Beschluss: 05.11.2019 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: John Wrana  
Termin: 19.11.2019 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: