Auszug - Informationen zu den Rechten und Aufgaben des Ortsbeirates
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Dazu haben die OB-Mitglieder mit den Sitzungsunterlagen einen schriftlichen Auszug aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung erhalten, in dem alle rechtlichen Bestimmungen für Ortsbeiräte zusammengefasst sind.
Frau Kießling macht darauf aufmerksam, dass die Regelungen für die Sitzungen der Gemeindevertretung analog für die Ortsbeiräte gelten.
Herr Horst ergänzt, dass Rückfragen zu diesem Material nach dem Selbststudium an Frau Stiegler, FD-Leiterin Organisation/Soziales zu richten sind. |
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