Auszug - Seniorenarbeit in Chorin
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Eingeladen ist Frau Drechsler-Wiese (Vorsitzende des Seniorenbeirates).
Zunächst informiert Frau Spann. Der Amtshaushalt 2019 ist beschlossen. Ausgewiesen sind für jeden OT separat die Zuschüsse und Erträge für notwendige Vorortbetreuung bei der Seniorenarbeit, Arbeit mit Senioren (Aufwendungen für Geburtstage) etc. Im Jahr 2020 können dann die Auszahlungen getätigt werden.
Herr Dr. Conrad nimmt gegen 19:20 Uhr an der FAS teil.
Frau Drechsler-Wiese erläutert, welche Mittel dem Beirat zur Verfügung stehen. Es wurde zunächst mit der Aufarbeitung begonnen. Im HH sind derzeit insgesamt 6.477 € für 522 Senioren eingestellt. Den OT stehen unterschiedliche Mittel zur Verfügung. Ziel ist es, dass eine einheitliche Vergabe erfolgt. Gemeinden bekamen Geld bei Abruf, kein Geld ohne Abruf. Es waren Mittel im HH eingestellt für Chorin und die Aufteilung erfolgte nach OT.
Frau Spann schlägt vor, dass für die 522 Senioren – nur für Seniorenarbeit – 13,00 € pro Person zur Verfügung stehen sollen. Die Aufsplittung bzw. Berechnung ist unverzüglich von Frau Ording vorzunehmen und an Frau Gohlke weiterzuleiten.
Empfehlung des FSA zur nächsten GV – Vorschlag: im HH-Ansatz für die Seniorenarbeit, steht für alle OT der Gemeinde Chorin ein Betrag in Höhe von 13,00 € pro Person (Insgesamt 522 Senioren) zur Verfügung.
Herr Horst Geburtstagsgratulationen erfolgen derzeit ab einem Alter von 80 Jahren. Dafür stehen verschiedene Fonds zur Verfügung - Der Fonds der Bürgermeistern zur Verfügung steht - Der Fonds der Senioren zur Verfügung steht (für Geburtstagspräsente und Weihnachtsfeiern)
Frau Spann Für Repräsentationsaufwendungen gibt es dazu einen Vorschriftskatalog ab 2008/2009. Herr Horst Ab 2020 sind neue Festlegungen zu treffen und Änderungen zu Gratulationen vorzunehmen. Herr Krüger Vorschlag – Gratulationen bereits ab dem 65 Lebensjahr und Geschenkekonform Herr Horst Der HH-Ansatz für Gratulations- und Repräsentationsfonds ist zu überarbeiten.
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