Auszug - Weiteres Vorgehen in Bezug auf Altersjubiläen (runde Geburtstage)
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Herr Horst Zu Altersjubiläen gab es vor Jahren eine Festlegung, dass ab einem Lebensalter von 65 gratuliert wird. Die Bürgermeister/Ortsvorsteher gratulierten zu Geburtstagen ab 80 Jahre und dann jährlich, später berücksichtigte man die Jubilare ab 70 Jahre und weiterhin im Jahresrhythmus. Vorschlag: Es muss festgelegt werden, wer zu welchem Jubiläum geht – Ortsvorsteher, Seniorenbeirat, Bürgermeister. Herr Krüger Es ist abzuwarten, welche Daten vom Einwohnermeldeamt zur Verfügung stehen. Beibehaltung des Vorschlages, dass der Bürgermeister gratuliert und Gratulation zu Ehejubiläen ersatzlos streichen. Es soll der Rhythmus beibehalten werden, wie das Verwaltungsgesetz es vorsieht.
Nachdem Herr Dr. Conrad eine Veröffentlichung im Amtsblatt befürwortet, teilt Frau Spann mit, dass bereits eine Veröffentlichung im Anzeiger war und es kein Feedback gab, persönliche Daten preiszugeben.
Empfehlung des FSA zur nächsten GV – den alten Beschluss durch eine neue Beschlussvorlage dahingehend zu ändern – Ehejubiläen ersatzlos streichen. |
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