Auszug - Information zur Erteilung Genehmigung Zufahrten

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Guse möchte zu diesem Tagesordnungspunkt wissen, ob und unter welchen Auflagen die Anlegung von Baustellenzufahrten genehmigt wird. Er verweist insbesondere auf ein Beispiel in der Wiesenstraße (Flurstück 349/13 der Flur 3), wo die Baustellenzufahrt als provisorische Gehwegüberfahrt nur in Sand ausgeführt wurde.

 

Frau Lüdecke erläutert, in welcher Form die Anlegung einer Grundstückszufahrt durch die Verwaltung genehmigt wird. Ein anonymisiertes Beispiel liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Hieraus ist zu erkennen, welche Auflagen den Antragstellern bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt erteilt werden.

 

Sie bedankt sich aber für den Hinweis von Herrn Guse zu den Baustellenzufahrten und erklärt, dass diesbezüglich zukünftig noch speziellere Regelungen getroffen werden, die auch die Art und Weise der Anlegung von Baustellenzufahrten noch genauer definieren (insbesondere für Gehwegüberfahrten sollen die Baustellenzufahrten in Asphalt mit entsprechendem Schutz des darunterliegenden Pflasters ausgeführt werden).

 

Herr Möhring möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie mit der Ableitung von Niederschlagswasser von den Grundstücken auf die öffentlichen Straßen umgegangen wird. Speziell im Bereich der neu bebauten Grundstücke an der Ragöser Straße (ehem. Garagenkomplex) ist ihm aufgefallen, dass die Bereiche zwischen den Grundstücken und der Fahrbahn, in denen die Entwässerungsmulden angelegt waren, fast vollständig zugepflastert wurden.

 

Auch in der Friedrichstraße werden die mit dem Straßenausbau angelegten Entwässerungsmulden vermehrt durch die Anlieger aufgefüllt, so dass sie ihre Funktion, die Aufnahme von Niederschlagswasser, immer schlechter erfüllen können.

 

Hier sind die Anlieger anzuschreiben und zur Wiederherstellung der Regenmulden aufzufordern.

 

Herr Kappes möchte darüber hinaus auch erläutert haben, wie sich die Verfahrensweise in Bezug auf die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen darstellt. Frau Lüdecke erläutert daraufhin den Verfahrensablauf.

 

Herr Brettin erklärt in diesem Zusammenhang, dass insbesondere die Aufbrüche des ZWA nur mangelhaft wieder geschlossen werden und verweist auf die immer noch vorhandene Absackung auf dem Spielplatz Britz-Dorf.

 

Herr Brettin weist weiterhin auf einen regelmäßig im Bereich Dorfstraße / Kirchstraße parkenden Abschlepp-LKW hin und bittet um entsprechende Maßnahmen des Ordnungsamtes. Herr Gerhardt erläutert, dass diese Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.