Auszug - Informationen zu den Rechten und Aufgaben des Ortsbeirates
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Frau Beuster übergab den Mitgliedern des Ortsbeirates einen schriftlichen Auszug aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung, in dem die rechtlichen Bestimmungen für Ortsbeiträte zusammengefasst sind. Hier sind die Rechte und Pflichten in den §§ 46 und 47 BbgKVerf zu grundlegenden Fragen z. B. die Sitzungen betreffend, festgelegt.
Es wurde vorgeschlagen, diese Unterlagen individuell zu studieren und sich daraus ergebende Fragen an die Verwaltung weiterzuleiten.
Herr Horst merkte an, dass Herr Müller als Mitglied der Gemeindevertretung seine Fragen auf deren Sitzungen bereits vortragen kann.
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