Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses
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Herr Marten spricht den § 50 des Brandenburgischen Schulgesetzes an, Aufnahme in die Schule. Herr Krumbach informiert über einen Termin am 19.11.2019 mit der Schulleiterin, Frau Bieber, über den Förderbedarf bezüglich der Einschulung. Herr Guse bemerkt, dass der Träger zuständig sei, aber nicht bei der Aufnahme an der Schule beteiligt wird, daher fehlen Ansätze im Haushalt. Die Schule schafft Voraussetzungen ohne Absprache mit dem Träger. Der Träger wurde in den letzten Jahren nicht beteiligt. Herr Krummbach äußert, dass unter Berücksichtigung der DSGVO die Kitakinder dem Träger gemeldet werden, um den Förderbedarf festzustellen. Im letzten Jahr kam der Wechsel von Kita zur Schule und von einem Tag auf den anderen wurde der Förderbedarf notwendig. Daher sollten die Rücksprachen bereits im Januar erfolgen. Frau Steinmann stellte die Frage an Frau Kurz bezüglich der Förderung von Kleinkindern: Frau Kurz erklärte, dass die Kita Britz keine Integrationskita sei und somit keine Möglichkeiten zur Förderung habe, daher müssen die Eltern diese selbst organisieren. Frau Spann berichtet über Frühförderung und Sprachförderung über den Abruf vom Landkreis Barnim. Für die Eltern besteht auch die Möglichkeit, über das Wunsch-und Wahlrecht eine Schule zu wählen, die diese Leistungen erbringen kann.
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