Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2012
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Herr Matthes berichtet, dass es galt, mehr als 50 Jahresabschlüsse aufzuarbeiten. Im Rahmen eines Modellprojektes wurde diese Rückstandsaufarbeitung durch die Verwaltung umgesetzt. Die Jahresabschlüsse 2012 bis 2017 sind erstellt. In verkürzter Fassung liegen die Jahresabschlüsse bis 2016 vor – für diese sei nur eine teilweise Entlastung des Amtsdirektors vorgesehen. Ab 2017 wird die vollständige Entlastung des Amtsdirektors zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Amtsdirektor berichtet über die Kapazitätsprobleme des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Barnim. Aus diesem Grunde müssen sich die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gedulden und „hinten anstellen“. Der Landkreis beabsichtigt externe Unternehmen in die Prüfungstätigkeit einzubinden. Der Amtsdirektor wird die Zulässigkeit und die möglichen Kosten prüfen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis
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