Auszug - Diskussion und Erarbeitung eines Beschlussvorschlages zum weiteren Umgang mit den Dorfgemeinschaftshäusern der Gemeinde Chorin (entsprechend den Vorschlägen der Arbeitsgruppe)

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 4.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Di, 11.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:16
Raum: Gemeindehaus Serwest
Ort: Gemeindehaus Serwest, Serwester Dorfstraße 29, 16230 Chorin

Der Ausschussvorsitzende Herr Luthardt verliest die erarbeitete Liste der Arbeitsgruppe vom 08.12.2013. Daraus resultierend entsteht der Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung Chorin.

 

Beschlussentwurf Gemeindevertretung Chorin

 

Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin

 

Problemstellung / Sachverhalt

In allen sieben Ortsteilen der Gemeinde Chorin existieren sogenannte Dorfgemeinschaftshäuser (in der Regel die ehemaligen Schulen) im Eigentum der Gemeinde. Sie werden zumeist öffentlich genutzt (Beratungen der politischen Gremien), durch die örtlichen Vereine oder auch privat. Teilweise sind Räumlichkeiten vermietet.

Der Zustand und die Nutzungsintensität der Dorfgemeinschaftshäuser sind sehr unterschiedlich. Das geht von dem sehr guten Zustand im Ortsteil Chorin bis zu dem unbefriedigenden Stand in Senftenhütte.

Die Einnahmen durch die Vermietung decken zumeist nicht die gemeindlichen Kosten für die Unterhaltung der Häuser. Da die Gemeinde zur Sparsamkeit verpflichtet ist, wurde ein Verkauf einiger Dorfgemeinschaftshäuser erwogen.

Die Dorfgemeinschaftshäuser sind jedoch eine bestimmende Komponente für die Dorfgemeinschaft in den einzelnen Ortsteilen. Gerade dort, wo es keinerlei öffentlich nutzbare Räume oder Gaststätten gibt, sind sie die einzige Möglichkeit für die Aufrechterhaltung des dörflichen Lebens.

Es muss jedoch nach Wegen für eine möglichst kostengünstige Sanierung und zu einer Intensivierung der Nutzungen gesucht werden. Dazu wurden von einer Arbeitsgruppe verschiedene Varianten diskutiert.

 

Beschlussvorschlag

  1. Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere Gemeinde und wird daher abgelehnt.
  2. Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser bleibt die Gemeinde Chorin. Ihr obliegt die bauliche Unterhaltung unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Sanierung der Häuser in Senftenhütte und Serwest haben dabei Vorrang.
  3. Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist zu prüfen. Alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung sind in Betracht zu ziehen. Die Gemeinde zahlt dafür einen Zuschuss (Ortsteilbuget).
  4. Die Nutzungssatzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser müssen für jeden Ortsteil modifiziert werden. Die Ortsbeiräte sollen hier mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Eine private Nutzung muss ohne Einschränkung möglich sein.

 

 

Zusätzlich wird die Gründung eines ortsteilübergreifenden Vereines vorgeschlagen, der sich mit der Pflege und Vermietung von den Gemeindehäusern befassen soll. Es wäre ratsam ortsansässige Anwohner und Mitglieder des Ortsbeirates zu involvieren.

 

Herr Finow schlägt vor auch bestehende Vereine anzusprechen und Mitspracherecht einzuräumen. Der Dorfkern müsse erhalten bleiben und dazu gehören die Dorfgemeinschaftshäuser mit Ihren Veranstaltungen für die Einwohner der Orte.

 

Herr Luthardt wird für die nächste Sitzung des Entwicklungsausschusses die Vereinsgründung vorbereiten, indem er die Satzungen prüft und eine Liste mit möglichen Mitgliedern erstellt.

 

Es werden Überlegungen angeregt, vorhandene Räumlichkeiten auszubauen und als Wohnparteien zu vermieten. Die Mieteinnahmen könnten zur Sanierung genutzt werden. Hierzu wurden in der letzten Sitzung die Räumlichkeiten besichtigt.