Auszug - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB für das Bauvorhaben Neugestaltung Hortbereich KITA Zauberlinde in Golzow
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Frau Lüdecke verweist auf den Beschluss der Gemeindevertretung aus 2018 zur Erweiterung des Bereiches der Hortkinder. Die Wohnung im Haus fällt nun weg und wird umgenutzt als Kita- und Hortbereich. Der komplette Bereich wird behindertengerecht ausgebaut. Die Kita erhält eine gesonderte Heizungsanlage. Herr Polster fragt, ob dies nicht eigentlich eine Änderung des ursprünglichen Antrages herbeiführt oder ob eine komplett neue Baugenehmigung erforderlich ist. Frau Lüdecke teilt mit, dass es sich um eine Änderung des ursprünglichen Bauantrages handelt. Planungsleistungen müssen ausgeschrieben werden. Ob das Büro weiterarbeitet ergibt dann die Ausschreibung.
Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig beschlossen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, für die Erweiterung der KITA Zauberlinde im Ortsteil Golzow das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
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