Auszug - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB für das Bauvorhaben Neugestaltung Hortbereich KITA Zauberlinde in Golzow

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-147/2019 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB für das Bauvorhaben Neugestaltung Hortbereich KITA Zauberlinde in Golzow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke verweist auf den Beschluss der Gemeindevertretung aus 2018 zur Erweiterung des Bereiches der Hortkinder. Die Wohnung im Haus fällt nun weg und wird umgenutzt als Kita- und Hortbereich. Der komplette Bereich wird behindertengerecht ausgebaut. Die Kita erhält eine gesonderte Heizungsanlage.

Herr Polster fragt, ob dies nicht eigentlich eine Änderung des ursprünglichen Antrages herbeiführt oder ob eine komplett neue Baugenehmigung erforderlich ist. Frau Lüdecke teilt mit, dass es sich um eine Änderung des ursprünglichen Bauantrages handelt. Planungsleistungen müssen ausgeschrieben werden. Ob das Büro weiterarbeitet ergibt dann die Ausschreibung.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig beschlossen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, für die Erweiterung der KITA Zauberlinde im Ortsteil Golzow das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0