Auszug - Beratung zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP)
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Lüdecke übernimmt das Wort und erinnert an das Fazit der zurückliegenden Beratung zu diesem Thema im Entwicklungsausschuss. Es stehen keine Flächen für eine Bebauung zur Verfügung, die eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) rechtfertigen.
Frau Lüdecke erläutert, dass der Landkreis Barnim in Vertretung des Herrn Stegert in der Sitzung des Amtsausschusses am 05.12.2019 die Gemeinden aufgefordert hat, im Rahmen der Bauleitplanung – Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in den Gemeinden, ihre Flächennutzungspläne zu überarbeiten. Der Landkreis Barnim stellt aus dem Konjunkturpaket 500.000,- EUR für die Bauleitplanung zur Verfügung. Auf Antragstellung kann jede Gemeinde eine 50 %-ige Förderung in Anspruch nehmen.
Frau Lüdecke betont in diesem Zusammenhang, dass der Flächennutzungsplan kein Baurecht verschafft. Eine Überarbeitung des FNP setzt die Überarbeitung des Landschaftsplanes als Pflichtaufgabe voraus, ohne die eine Genehmigung der FNP-Änderung nicht möglich ist. Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes ist zudem sehr kostenintensiv.
Es entsteht eine Diskussion.
Frau Lüdecke fügt hinzu, dass vorrangig die Gemeinden zur Bauleitplanung aufgefordert wurden, die bislang über keinen Flächennutzungsplan verfügen. Eine Antragstellung zur Förderung ist auch ein Zeitproblem, da bis zum Stichtag 28.02.2020 alle notwendigen Unterlagen vorhanden sein müssen. Das ist nicht zu schaffen.
Im Ergebnis der Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder perspektivisch für eine Überarbeitung und Änderung der Innenbereichssatzung aus. Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes soll nicht erfolgen.
Frau Lüdecke erwähnt, dass für eine Änderung der Innenbereichssatzung die gleichen Verfahrensschritte wie für ein Bebauungsplan-Verfahren erforderlich sind und das Planungsamt einbezogen werden muss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |