Auszug - Bau- und Grundstücksangelegenheiten
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Frau Lüdecke informiert über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eberswalde im Rahmen der Behördenbeteiligung und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Die 3. Änderung umfasst eine Änderung der Flächendarstellung für die Teilfläche „Haus am Stadtsee“ (1,2 ha). Es ist geplant, die Zweckbestimmung der im FNP dargestellten Sonderbaufläche von bisher „Tourismus“ in „Soziales Leben“ zu ändern. Die Ausschussmitglieder sehen keine Berührungspunkte. Einwände werden nicht erhoben.
Frau Lüdecke informiert:
Umrüstung Straßenbeleuchtung Brodowin: - die Art der Ausführung wurde in zwei von drei Sitzungen des Ortsbeirates Brodowin thematisiert - die Masten bleiben stehen, die Aufsätze werden ausgetauscht - die Altanlage (Bestand) kann gedimmt werden - Musterleuche wurde bestätigt, mit dem Hinweis, dass die Musterleuchte etwas heller ist als die, die eingebaut werden - zur Ausführung kommt TYP „HELLUX“, Farbe „grün“ - der Art der Ausführung der Umrüstung wurde in der Sitzung des Ortsbeirates am 06.01.2020 zugestimmt - die Lieferzeit beträgt 8-10 Wochen - die Straßenbeleuchtung soll nachts durchleuchten, aber ab 22:00 Uhr in gedimmter Form - die Vergabe der Bauleistungen erfolgt mit einer beschränkten Ausschreibung - die Ex ante-Veröffentlichung ist erfolgt, worauf 4 Firmen ihr Interesse für eine Beteiligung an der Ausschreibung bekundet haben
Der von Frau Lüdecke vorgestellten weiteren Vorgehensweise stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Neubau Dorfgemeinschaftshaus Brodowin: - die BLB-Prüfung ist erfolgt, mit dem Ergebnis, dass die Planungskosten zu 100% als förderfähig eingestuft wurden; die Heizungsanlage als förderfähig eingestuft wurde - somit werden zusätzlich 70.000,- EUR förderfähige Kosten anerkannt.
Frau Lüdecke informiert in diesem Zusammenhang, dass sich in der Sitzung des Ortsbeirates Brodowin am 06.01.2020 von anwesenden Vertretern der ansässigen Vereine für die Durchführung einer Bürgerversammlung ausgesprochen wurde. Damit soll bei der Gestaltung des Dorfgemeinschaftshauses ein Mitspracherecht erwirkt werden.
Es entsteht eine Diskussion.
Frau Lüdecke betont ausdrücklich, dass ein Mitspracherecht ausschließlich für die Möblierung / Ausstattung und eingeschränkt bei der Fassadengestaltung eingeräumt werden könnte. Sie weist noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass der Sportverein im Vordergrund steht und als Nutzer an erster Stelle steht. Die Bezeichnung „Dorfgemeinschaftshaus“ ist dem Förderprogramm geschuldet. Für die gemeindliche Nutzung wird nur 1 Raum zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis der Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass die Vereine zunächst einmal ihren Bedarf für eine eventuelle Mitnutzung anmelden sollen. Nur so ist der Entwicklungsausschuss zur Meinungsbildung für die Notwendigkeit einer Bürgerversammlung in der Lage. Vor der Entscheidung über die Durchführung einer Bürgerversammlung sollen die Vereinsvorsitzenden eingeladen werden. |
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