Auszug - Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2015
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis
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