Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012
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Beschluss: Die Stadtverordentenversammlung Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 eingeschränkt zu entlasten
Abstimmungsergebnis
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