Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Stadtverordentenversammlung Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013 eingeschränkt zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |