Auszug - Basisentwicklungskonzept zur Entwicklung der Grundschule und des Hortes
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Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an den Amtsdirektor. Herr Matthes resümiert über die bereits besprochenen Informationen bezüglich der Erweiterungserfordernis der Räumlichkeiten und des Objektes der Berliner Straße 86 (sog. Hexenhaus). Das Hexenhaus muss aus denkmalschutzrechtlichen Belangen bestehen bleiben. Die Kosten der Sicherung dafür, belaufen sich auf über 100 T€. Frau Hähnel fügt hinzu, dass Herr Wohlfeil (Sachbearbeiter Amt für Natur- und Denkmalschutz des LK Barnim) die Hintergründe zur Erstellung eines neuen Gutachtens klären wird. Herr Matthes fährt damit fort, dass die Dokumentation hinsichtlich des Rückbaus/ Abriss der Berliner Straße 83 (ehem. Fischladen) erfolgen muss. Weiterhin gibt er an, dass die untere Bauordnungsbehörde einen Architektenwettbewerb anregt. Frau Werner erfragt, wie das Hexenhaus in die Nutzung eingebunden werden soll. Der Amtsdirektor antwortet, dass die Schule ein Nutzungskonzept erarbeiten soll. Beispielweise könnte das Objekt als Abstellraum oder Nutzfläche des Hausmeisters genutzt werden. Herr Fischer erfragt, wann damit zu rechnen ist, dass der Bauantrag abschließend bearbeitet ist. Herr Matthes gibt an, dass noch in der 3. Kalenderwoche mit einer Entscheidung zu rechnen ist und anschließend die Ausschreibung erfolgen soll. Weiterhin erkundigt sich Herr Fischer nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des ehemaligen Rathauses. Herr Matthes erklärt, sich dahingehend zu informieren. Herr Brandenburg gibt an, dass die Berliner Straße 85 nicht mit der Schulhofmauer im Zusammenhang zu sehen ist. Der Amtsdirektor widerlegt diese Aussage und erklärt, dass diese Mauer die benötigte Stabilität bringt. Anschließend erfragt Herr Brandenburg, ob denn bereits ein Bauantrag gestellt wurde. Herr Matthes bejaht dies und führt aus, dass der Abbruch und auch der Neubau beantragt sind. Frau Hähnel fügt hinzu, dass dahingehend vor geraumer Zeit in einem Beschluss abgestimmt wurde und erbittet diesen Beschluss nochmals als Information ausgefertigt zu erhalten. Frau Martin beklagt, dass bei einem Neubau des Hortes in der Berliner Straße 83, der Schulhof nicht mehr von den Hortkindern genutzt werden kann. Der Amtsdirektor erklärt, dass lediglich eine geringe Distanz zwischen dem Hortgebäude und dem Schulhof liegt. Diese Entfernung ist problemlos zu passieren. Außerdem ist es denkbar, die Zufahrt der Anwohner neu zu ertüchtigen. Noch in dieser Legislaturperiode sollten Fortschritte sichtbar sein. Herr Brandenburg erfragt, wie die neue Mauer auf dem Schulhof geplant ist. Herr Matthes wird den aktuellen Stand der Planung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung darlegen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt das Basisentwicklungskonzept zur Entwicklung der Grundschule und des Hortes gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis
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