Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung Flächennutzungsplanung gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
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Die Vorsitzende erläutert die Bedeutung eines FNP und erachtet dies als wichtig, da ein Baurecht für die Lückenbebauung erteilt werden kann, die Kosten allerdings zu hoch sind. Der Amtsdirektor erklärt in diesem Zusammenhang, dass eine Förderung durch den Landkreis Barnim möglich sei. Er gibt aber auch zu bedenken, dass sich die Kosten für die Gemeinde trotzdem auf ca. 240 T€ belaufen und in den vergangenen Jahren jeder Bauantrag positiv beschlossen wurde. Frau von Cysewski gibt an, dass diese Finanzierung durch den noch nicht bestätigten Haushalt 2020 nicht gesichert ist. Herr Matthes verdeutlicht noch einmal, dass durch den FNP kein neues Bauland geschaffen wird. Frau Köppen erklärt, dass dieser FNP für die Gemeinde keine Bereicherung ist, da die Gemeinde lediglich über Restflächen verfügt und in der Vergangenheit alle Bauanträge bewilligt wurden, die Bearbeitungszeit lediglich etwas länger war. Es findet eine kurze Diskussion bezüglich der Formulierung des Beschlusses findet statt. Die Gemeindevertretung einigt sich auf folgende Änderung in dem Beschluss: „… unter der Maßgabe einer vollständigen Finanzierung.“. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis
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