Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 20.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:13 - 20:34
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Jugendförderung

 

Herr Marten führt aus, dass der Vertrag mit dem ehemaligen Träger der Jugendförderung (Johanniter Unfallhilfe e.V.) zum 31.12.2019 im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben wurde (vergleiche GV Britz 26.08.2019). Daraufhin ist eine neue Ausschreibung erfolgt, die als einzigen Bewerber den iB (internationaler Bund Berlin-Brandenburg) hervorbrachte. Am 09.01.2020 hat der iB sich im Sozialausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vorgestellt und im Ergebnis empfiehlt der Sozialausschuss Amt dem Amtsausschussdem iB die Trägerschaft zu übertragen. Der Amtsausschuss hat sich ebenfalls für den iB ausgesprochen, damit ist der iB neuer Träger der Jugendförderung im Amt-Britz-Chorin-Oderberg (vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Gemeinden).

 

Frau Spann, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, ergänzt hierzu, dass die Finanzierung der Jugendförderung bisher nicht anhand der Kinderzahlen in den  Gemeinden erfolgt ist. Ab jetzt wird es jedoch so erfolgen, das ist für die Gemeinde Britz teils positiv anzusehen, jedoch auch teils negativ, denn damit werden auch die Angebote angepasst. Es stehen für das gesamte Amtsgebiet inklusive der Gemeinde Britz 2,0 VZE (Vollzeiteinheiten, 1,0 VZE = 40 Stunden je Woche) zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Britz hatte bisher 45% der Jugendförderung zu refinanzieren, jetzt (mit Meldung der Kinderzahlen vom Stichtag 31.12.2019) liegt die Gemeinde bei 36% bis 38%, so Frau Spann. Die Vertragsinhalte mit dem iB sind bereits besprochen, der Haushaltsansatz in der Gemeinde ist ausreichend.

 

Weiterhin erklärt Frau Spann, dass es eine Sondersitzung der Gemeinde Britz geben wird, mit verkürzter Ladungsfrist am 27.01.2020, mit der Beschlussvorlage zu diesem Thema. Es wird der einzige Tagesordnungspunkt sein. Dies ist notwendig, um noch vor Vertragsbeginn die Beschlüsse zu erzielen, eine Genehmigung der Gemeinden für die Durchführung der Jugendförderung durch den iB zu erreichen. Denn der iB muss Personal ausschreiben, um die Jugendarbeit realisieren zu können, die Ausschreibung läuft bereits. Jedoch muss es im Voraus abgesichert sein, dass die Gemeinden für die Finanzierung der Jugendförderung aufkommen. Der Start soll der 01.03.2020 sein, deswegen drängt die Ziert jetzt, so Frau Spann. Alle Gemeinden sollen bis 04.02.2020 mit den Beschlüssen durch sein.

 

Herr Marten wiederholt den Termin der GV Britz und sagt, dass die Konzeption des iB sehr interessant ist und sich daraus ein hoher Anspruch an die Jugendarbeit ableiten lässt. Es wird mobile Jugendarbeit stattfinden über einen zur Verfügung gestellten, gut ausgestatteten Kleinbus. Der Erhalt des bisherigen Kinder- und Jugendclubs ist durch den iB gesichert.

 

Frau Spann ergänzt an dieser Stelle, dass die Beschaffung des Fahrzeugs einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sie rechnet mit etwa drei Monaten. Die mobile Jugendarbeit soll mit den Ressourcen der Gemeinden erfolgen. Folglich müssen die vorhandenen Möglichkeiten in den Gemeinden geprüft werden und beispielsweise Gemeinderäume für eine vereinbarte Zeit und die Zukunft zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Kurz, Kita-Leiterin der Kita Britz, fragt, ob es in Chorin eine Zusammenfassung der Ortsteile geben wird oder, ob jeder Ortsteil selbst mobile Jugendarbeit erfahren wird. Frau Spann antwortet, dass eigentlich jeder Ortsteil selbst betreut werden soll, jedoch muss man dies an den Kinderzahlen abmachen.

 

Ausbildung

 

Herr Marten erinnert an Sitzungen des Sozialausschusses Britz, wie auch der GV Britz, in denen besprochen und durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde in der Gemeinde Britz einen staatlich anerkannten Erzieher auszubilden. Die Ausschreibung dazu läuft gerade und es sind schon Bewerbungen eingegangen.

 

 

 

Vereinsförderung

 

Die Vereinsförderlinie wurde geändert, so Herr Marten. Es war dazu eine Veröffentlichung im Amtsblatt, jedoch liest nicht jeder Verein das Amtsblatt ausführlich, deshalb sollten die Vereine über die veränderte Antragsstellung der Fördermittel bis 30.06. des Jahres für das Folgejahr informiert werden. Er schlägt vor ein Infoschreiben zusammen mit den Zuwendungsbescheiden rauszuschicken. Auch der Förderverein der Grundschule ist davon erfasst. Der Beschluss BR-085/2019 zur Förderung der Vereine wird nochmal editiert, da mit dem Fortuna Britz 90 e.V. ein eigener Vertrag geschlossen wurde.

 

weiteres

 

Herr Marten liest aus einem Artikel der Ostseezeitung vor, dass in Mecklenburg-Vorpommern in 2020 alle Kinder beitragsbefreit werden. Von der Krippe bis zum Hort. Er sagt, dies wird auch auf uns zukommen. Es gibt bereits mehrere Bundesländer in denen es so ist (für die staatlichen Einrichtungen).

 

Der Vorsitzende erinnert an die Sitzung aus dem letzten Jahr, in welcher sich der Verein Märkische Schmierfinken e.V. vorgestellt hat. In dieser Sitzung wurde um die Unterstützung des Sozialausschusses gebeten, um eine Ausstellung zu Ehren des verstorbenen Dr. Nisch im Rathaus Britz durchzuführen. Diese Ausstellung startet am 25.01.2020.