Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert über folgende Punkte:
- nicht nachvollziehbar, es wird keine Statistik geführt - Ahndung der Verstöße werden konsequent verfolgt/bearbeitet
- keine Anordnung mit 30 km/h für den Bereich - 30 km/h nur bis zum Bereich der Straßeneinengung
- Tonnagebegrenzung ist ein Teileinziehungsverfahren notwendig - „Sackgassen-Schild“
- Eingeschränktes Halteverbotszone - Anhörung liegt vor, Fristende 24.01.2020
- Teilweise Versagung liegt vor - 30 km/h Bereich unterm Hebewerk wurde bis zur nähe Grenzhäuser ausgeweitet - Im Bereich Straßeneinengung fehlt die Aufhebung der 30 km/h in Richtung Hebewerk - Die Anordnung wurde vom LS Bbg. Noch nicht umgesetzt, soll in den kommenden Wochen erfolgen |
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