Auszug - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbugets des Landkreises Barnim für Strukturschwache Räume für das Vorhaben Rundweg Amtssee
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Herr Horst erläutert die Zielstellung, die mit dem Projekt verfolgt wird. Bisher gab es keinen geschlossenen Rundweg um den Amtssee, sondern nur ausgetretene bzw. unpassierbare Pfade mit erheblicher Unfallgefahr. An der bisherigen „Badestelle“ ist offiziell kein Badesteg mehr vorgesehen, sondern eine naturkundliche Aussichts- und Beobachtungsplattform.
Herr Matthes bemerkt, dass die Verwaltung mit dieser Beschlussermächtigung in die Lage versetzt wird, einen Fördermittelantrag für den Eigenanteil der Gemeinde an diesem Projekt zu stellen, um insgesamt eine Förderung in Höhe von 100 % der Gesamtkosten erhalten zu können.
Herr Dr. Engel erkundigt sich nach den Nachfolgekosten für Instandhaltung u.a., Herr Polster bemerkt, dass diese Frage relevant sein wird, wenn es um die Projektdurchführung selbst geht.
Frau Wähner erfragt, was passiert mit dem Projekt, wenn keineFördermittel dafür bewilligt werden. Herr Horst dazu: dann wird es keine Umsetzung geben.
Frau Dr. Siedler ergänzt zur Verwendung der Fördermittel, dass die jetzt zu beantragenden 25 % für die Feinplanung und Antragstellung und die verbleibenden 75% für Projektumsetzung verwendet werden sollen.
Frau Wähner erkundigt sich danach, ob die Gemeinde trotz fehlendem HH-Plan Fördermittel beantragen kann. Herr Matthes dazu: dies ist bis zum 29.02.2020 mit einem Selbstbindungsbeschluss möglich. Es geht ja dabei um eine 100-%ige Förderung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, für das Vorhaben Rundweg Amtsee einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbugets des Landkreises Barnim für Strukturschwache Räume für das Vorhaben Rundweg Amtssee zur Absicherung des Eigenanteiles in Höhe von 240.000,00 € (25 %) zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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