Auszug - Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit der IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-001/2020 Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit der IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.40

Herr Matthes erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Im Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens ist für die Jugendförderung (Jufö) der Internationale Bund Berlin-Brandenburg gGmbH (IB) als neuer Träger bestätigt worden. Der Leistungsvertrag mit der Johanniter-Unfallhilfe ist zum 31.12.2019 beendet worden. Die vorherige unterschiedliche Trägerschaft zwischen Jugendkoordination und Jugendförderung war konfliktgeladen.

 

Die Weiterführung der Jugendförderung auf Grundlage des Leistungsvertrages soll stärker die örtlichen Vereine einbinden sowie als aufsuchende Jugendarbeit mit einem entspr. Fahrzeug gestaltet werden.

 

Herr Krüger bezweifelt, dass aufgrund der 5 betriebenen Kinder- und Jugendeinrichtungen und 2 Vollzeit-Personalstellen im Amtsgebiet sich die bisherigen Leistungen verbessern werden. Laut Verteilerschlüssel der Kosten soll Chorin ca. 23 % tragen.

 

Herr Matthes: Da in der Gemeinde wenig Räumlichkeiten für die Jufö zur Verfügung stehen, wird der Schwerpunkt auf der mobilen Jugendarbeit in den Ortsteilen liegen. Die Personalstellen teilen sich auf 3 Teilzeitbeschäftigte auf. Die Jugendarbeit soll künftig verstärkt in den Sport- oder anderen Vereinen stattfinden.

 

Herr Horst resümiert, dass die Gem. Chorin bisher stiefmütterlich behandelt worden ist. Aufgrund der Einwohnerzahl hatte Chorin hohe Kosten für wenig Leistung im Bereich der Jufö. Er verweist auf die Verantwortung auch für die Bevölkerungsgruppe der Kinder und Jugendlichen.

 

Frau Wähner erfragt, warum diese Entscheidung nicht vorher im Finanz- und Sozialausschuss (FSA) beraten wurde. Herr Matthes antwortet, dass es wegen dem Vertragsende mit den Johannitern zum 31.12.2019 eine enge Zeitschiene und damit eine Eilbedürftigkeit für den Vertrag mit dem IB gab. Geplanter Beginn ist der 01.03.2020.

 

Herr Horst informiert darüber, dass am 16.01.20 der Amtsausschuss den Beschluss über den IB als neuen Träger gefasst hat, Herr Matthes ergänzt, dass die Vorsitzende die Referenzen des IB abgefragt hat.

 

Herr Matthes verweist auf das Solidarprinzip bei der Kostenverteilung zwischen den Gemeinden, sollte eine Gemeinde dabei ausscheren, würde die Jugendarbeit im Amt brach liegen, weil die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.

 

Herr Horst möchte, dass das neue Konzept der Jufö jeden OT der Gemeinde erreicht und die Einhaltung der Inhalte kontrolliert wird.

Herr Polster stimmt dem zu und ergänzt, dass der Betrieb der Jufö genau beobachtet und kritisch betrachtet werden sollte.

Auch Herr Krüger führt aus, die Jugendarbeit muss besser werden, die vorhandenen Gemeinderäume können dafür gebucht werden.

 

Herr Matthes schlägt vor, dass diese Erwartungen mit der Amtsjugendkoordinatorin Frau Jung in einer Sitzung des FSA beraten werden sollten.

    


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Chorin ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.

 

Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 30.01.2020 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 13.02.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jasmin Siegel  
Termin: 13.02.2020 Status: (offen)
Auftrag: