Auszug - Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit der IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020
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Frau Martin bemängelt, keine Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern zu haben und verliest ihre vorbereitete Stellungnahme (Anlage 1 zur Niederschrift). Sie bekräftigt, dass sie keine inhaltlichen Bedenken hat, sondern eher hinsichtlich des Prozesses.
Daraufhin erklärt Frau Spann, dass es aufgrund der Gebietsgröße schwer ist, geeignete Bewerber für diese Leistung zu finden, die auch finanzierbar sind. Der vorangegangene Vertrag mit dem alten Träger der Jugendförderung wurde aufgrund der hohen Kosten einvernehmlich beendet. Die IB Berlin-Brandenburg gGmbH erbringt mehr Leistung für weniger Geld und es sind keine Interessenkonflikte zu erwarten, wenn Koordination und Jugendarbeit in einer Hand sind. Interessierten Anbietern wurde im Sozialausschuss des Amtes die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen. Die IB Berlin-Brandenburg gGmbH hat sich auch ausführlich vorgestellt. Der Prozess verlief somit „sauber“ und wurde vom Landkreis begleitet. Hinsichtlich der Finanzierung werden zum 30.06.2020 die Einwohnerzahlen hochgerechnet und es erfolgt ggf. eine Nachjustierung.
Da keine weiteren Fragen zum Sachverhalt bestehen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Stadt Oderberg ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
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