Auszug - Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung Flächennutzungsplanung mit Landschaftsplan gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
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Herr Kappes erläutert die Notwendigkeit zur Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplanes. In der Gemeinde stehen kaum noch Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern zur Verfügung.
Frau Buse informiert die Ausschussmitglieder in diesem Zusammenhang über die am heutigen Tage eingegangene Mail vom LK, in der auf die geänderte Förderrichtlinie zum Kreisentwicklungsbudget, die am 11.03.2020 im Kreistag beschlossen werden soll, hingewiesen wird. Mit Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie würde die Gemeinde keine Förderung für die geplante Änderung des FNP erhalten, da nur die erstmalige Aufstellung eines FNP förderfähig sein soll.
Der Bauausschuss folgt der Ansicht der Verwaltung und empfiehlt, den Beschluss in der nächsten Gemeindevertretersitzung trotzdem zu fassen und den Antrag auf Förderung zu stellen, da noch die alte Förderrichtlinie gilt. |
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