Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung Flächennutzungsplanung gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindezentrum Parstein
Ort: Gemeindezentrum Parstein, Angermünder Straße 5, 16248 Parsteinsee
PS-003/2020 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung Flächennutzungsplanung gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erklärt, dass nach gesetzlichen Bestimmungen jeder Ort mit einer Bauleitplanung zu belegen ist und ca. 13 % der Brandenburger Flächen noch erarbeitet werden müssen. Das ehemalige Amt Oderberg zählt zu diesen 13 %. Ein großer Vorteil dieses sogenannten Flächennutzungsplan (FNP) wäre es, dass Baugenehmigungen deutlich schneller erteilt werden könnten. Der Landkreis Barnim wird im April 2020 eine Förderrichtlinie in der Höhe von 50 % beschließen. Die weiteren 50 % sind von der Gemeinde allein nicht zu tragen. Der Amtsdirektor strebt eine mindestens 90 prozentige Förderung an, sodass der Eigenanteil so gering wie möglich ist. Weiterhin erklärt er, dass der FNP zwar kein Baurecht schafft, jedoch eine wichtige Grundlage dafür ist. Die Ausarbeitung des FNP kann eine Zeit bis zu 5 Jahre beanspruchen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung des

Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen

sichergestellten Finanzierung.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

7

0

0

0