Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung Flächennutzungsplanung gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
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Herr Matthes erklärt, dass nach gesetzlichen Bestimmungen jeder Ort mit einer Bauleitplanung zu belegen ist und ca. 13 % der Brandenburger Flächen noch erarbeitet werden müssen. Das ehemalige Amt Oderberg zählt zu diesen 13 %. Ein großer Vorteil dieses sogenannten Flächennutzungsplan (FNP) wäre es, dass Baugenehmigungen deutlich schneller erteilt werden könnten. Der Landkreis Barnim wird im April 2020 eine Förderrichtlinie in der Höhe von 50 % beschließen. Die weiteren 50 % sind von der Gemeinde allein nicht zu tragen. Der Amtsdirektor strebt eine mindestens 90 prozentige Förderung an, sodass der Eigenanteil so gering wie möglich ist. Weiterhin erklärt er, dass der FNP zwar kein Baurecht schafft, jedoch eine wichtige Grundlage dafür ist. Die Ausarbeitung des FNP kann eine Zeit bis zu 5 Jahre beanspruchen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis
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