Auszug - Kulturförderung: Antrag auf finanzielle Unterstützung des Ausstellungs- und Kunst-Kultur-Projektes in der Dorfkirche Niederfinow
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Herr Dr. Gollner verliest sein Schriftstück:
„Liebe Leute, sehr geehrter Herr Amtsdirektor,
die Ausstellung von Frau Postler wurde uns zunächst als eine Initiative von ihr selbst angekündigt. Dazu gibt es eine schriftlich Information.
Frau Postler hat schon zwei vorangehende Ausstellungen in der Kirche ausgerichtet, die ich gesehen habe. Sie wurden von der Gemeinde nicht gefördert.
Es handelte sich dabei um Verkaufsveranstaltungen, weil die dort ausstellenden Künstlerinnen ihre Werke auch an die Besucher der Ausstellung verkaufen wollen. Von daher dürfte ein vorrangig kommerzielles Interesse unverkennbar sein.
Fraglich ist daher die Förderbedürftigkeit dieser Ausstellung.
Wie Frau Postler selbst angibt, wurden die Ausstellungen vorher durch den Förderkreis Alte Kirchen finanziell gefördert. Ferner werden als Förderer auch die Kirchengemeinde und der Landkreis Barnim genannt, […]
(Frei gesprochen: Fraglich ist auch, warum die Kosten sich auf 6.000 € belaufen)
Förderfähigkeit setzt nicht nur einen guten Zweck voraus, sondern auch einen Bedarf an Förderung. Es wird aber weder angegeben, welche Kosten Frau Postler entstehen noch wer die Ausstellung sonst noch finanziell fördert.
Billigt man diese Förderung, so setzt man einen Präzedenzfall für andere Ausstellungen, die mit der gleichen bloßen Behauptung auftreten, sie würden auf die Veränderung der Lebensverhältnisse der Menschen im Osten aufmerksam machen. Welche Ausstellung von Kunst oder Fotografie der Gegenwart kann das nicht für sich behaupten.
Auf Grund des für die öffentliche Verwaltung geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots muß die Gemeindeverwaltung dann auch zukünftige andere Ausstellungen gleichen Anspruchs mit entsprechenden Mitteln fördern.
Das gilt z.B. für die von Herrn Ortmann in einer lokal bereits etablierten Galerie zu tätigenden Ausstellungen und für evt. geplante Ausstellungen des Gemeindevertreters Herrn Blanke.
Darüber hinaus steht meines Erachtens der Betrag von 500 € in keinem angemessen Verhältnis zu der Förderung der gemeinnützigen Vereine in Niederfinow, die m.W. nur für ihre nachgewiesenen tatsächlichen Kosten gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen Günther Gollner“
Anlage 2
Herr Matthes erklärt, dass es eine Einzelfallentscheidung ist, und sich dadurch kein Rechtsanspruch für auf andere ableiten lässt.
Herr Bratek erklärt, dass eine Verkaufsveranstaltung nicht gefördert werden sollte.
Herr Großebokermann erklärt, dass sich die Förderung auf ortsansässige Vereine beschränken sollte.
Frau Fürst fragt nach, ob der Beschluss verschoben werden sollte, damit die Fragen zur Finanzierung geklärt werden können (Gemeindevertretung lehnt dies ab – Beschluss wird behandelt). Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 500,00 € für den GEDOK Brandenburg e.V., zweckgebunden zur Ausstellung „Zeitüberbrückungskredit im Sommer 2020.
Abstimmungsergebnis
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