Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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