Auszug - Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung Flächennutzungsplanung mit Landschaftsplan gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
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Der Flächennutzungsplan stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für seinen Geltungsbereich dar. Auf der Grundlage des Flächennutzungsplans können (verbindliche) Bebauungspläne aufgestellt werden, die dann erst Baurecht schaffen. Nach kurzer Erörterung bittet Herr Guse um Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis
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