Auszug - Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung Flächennutzungsplanung mit Landschaftsplan gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-003/2020 Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung Flächennutzungsplanung mit Landschaftsplan gemäß § 5 Abs.1 S.1 BauGB für das Gemeindegebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Flächennutzungsplan stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für seinen Geltungsbereich dar. Auf der Grundlage des Flächennutzungsplans können (verbindliche) Bebauungspläne aufgestellt werden, die dann erst Baurecht schaffen.

Nach kurzer Erörterung bittet Herr Guse um Abstimmung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Überarbeitung des

Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0